TI / Digital

Telematikinfrastruktur ab 2021/2022 der Weg zur Digitalisierung
Das E-Rezept kommt! 

Vom Arzt ausgestellt, von Ihnen digital eingelöst.
Willkommen im neuen Zeitalter der Rezepteinlösung. Seit 1. Juli 2021 wird das elektronische Rezept (e-Rezept) von Ärzten in der Modellregion Berlin/Brandenburg digital ausgestellt, zeitnah auch in ganz Deutschland. Damit wird die Kommunikation zwischen Arzt, Patient, Apotheke und Krankenkasse deutlich erleichtert und werden Versorgungswege abgekürzt. Erfahren Sie hier, wie das Online-Rezept funktioniert, wie der aktuelle Stand der Entwicklung ist und wie Sie Ihr elektronisches Rezept einlösen können.

Was ist das elektronische Rezept (e-Rezept)?

Die Bezeichnung e-Rezept steht für elektronisches Rezept. Bedeutet: Dieses Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Sie können wählen, ob Sie Ihr Rezept als Ausdruck oder über eine App erhalten möchten. Das e-Rezept kommt voraussichtlich im Januar 2022 verpflichtend in ganz Deutschland, in einigen Modellregionen schon früher.

Wie funktioniert das e-Rezept?

Der Arzt trägt die Rezeptdaten und PZN wie gewohnt mithilfe seiner Arztpraxis-Software in das Rezeptformular ein. Künftig wird er das Rezept anschließend digital unterschrieben.

Sie können anfangs noch  entscheiden, ob Ihr Arzt das Online-Rezept ausdrucken oder datenschutzkonform an Ihre e-Rezept-App schicken soll. Sie können sowohl Ihren Ausdruck als auch Ihr digitales Rezept online bei einer Internet-Apotheke sowie in einer stationären Apotheke einlösen.Der Ausdruck kann jedoch Kostenpflichtig werden.

Sie haben Ihr Rezept über die Gematik App erhalten? Dann können Sie es nun per Knopfdruck an die Apotheke Ihrer Wahl senden. Selbstverständlich lösen auch wir Ihre e-Rezepte ein. Nach Empfang Ihres Rezepts teilen wir Ihnen die Verfügbarkeit des/der Medikamente/s sowie die voraussichtliche Lieferzeit mit. Ihr Einverständnis vorausgesetzt versenden wir Ihre Bestellung dann.1)

Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen (GKV und PKV) haben einige Modellprojekte in Deutschland gestartet, um die technische Umsetzung des e-Rezeptes zu testen. Das bisher größte Modellprojekt mit dem Namen GERDA (Geschützter e-Rezept-Dienst der Apotheken) lief von November 2019 bis April 2020 in Stuttgart und im Landkreis Tuttlingen. Die Projektbeteiligten zogen anschließend ein positives Fazit. Die Pilotphase habe demnach gezeigt, dass alle Schnittstellen und Anbindungen von GERDA problemlos funktionierten. Die ausgestellten e-Rezepte seien erfolgreich und sicher über den GERDA-Rezeptspeicher vom Arzt über den Patienten zur Apotheke und weiter bis zur Abrechnung übermittelt worden. GERDA sei von den Patienten und den örtlichen Apotheken gut angenommen worden, so die Erklärung der Verantwortlichen.2)

Weitere Projekte sind z. B. das Berliner e-Rezept-Projekt, das Projekt der TK in Hamburg und das Modellprojekt in Hessen.3)

Welche Vorteile bietet das e-Rezept?

Mit Einführung des elektronischen Rezepts ergeben sich viele Vorteile für Sie:

Sie ersparen sich den Gang zur Apotheke oder zum Briefkasten, denn mit einem Klick können Sie das Rezept bei apodiscounter einlösen.
Dadurch können Sie Ihre Bestellung umgehend einlösen, die Apotheken schneller auf die Bestellung reagieren. Auch die Lieferzeit wird dadurch deutlich verkürzt, da die Rezepteinsendung entfällt.
Mit dem e-Rezept wird die Online-Sprechstunde für Arzt und Patient interessanter. Vor allem Berufstätige und (ältere) Menschen auf dem Land müssen sich nicht mehr in der Praxis vorstellen, sondern können von zu Hause aus mit dem Arzt sprechen.
Die Krankenkassen profitieren ebenfalls mit Einsparungen von Zeit und Ressourcen bei der Abrechnung der Rezepte. Dies könnte sich wiederum positiv auf die Kassenbeiträge auswirken.

Wann kommt das e-Rezept?

Das e-Rezept wurde mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) im Herbst 2020 eingeführt. Ab Januar 2022 sind Ärzte zu dessen Ausstellung verpflichtet.1)

Auf freiwilliger Basis wird das e-Rezept in der Modellregion Berlin/Brandenburg bereits ab 1. Juli 2021 ausgestellt. Von Juli bis September 2021 nehmen bis zu 120 Apotheken und bis zu 50 (Zahn-)Ärzte aus Praxen und Kliniken teil und testen das elektronische Rezept. Voraussichtlich ab Oktober 2021 sollen schließlich alle Leistungserbringer freiwillig darüber verfügen können.2)

Länder der Europäischen Union (EU) wie Finnland, Estland und Schweden sind Vorreiter bei der Umstellung auf das e-Rezept. Sie nutzen papierlose Verordnungen bereits sehr oft oder sogar ausschließlich. Von den 27 EU-Mitgliedsstaaten verfügt die überwiegende Zahl über das e-Rezept. Alle anderen möchten es noch einführen. Eine Initiative der EU aus dem Jahr 2019 soll es außerdem möglich machen, Online-Rezepte künftig EU-weit einzulösen.

Ihre Vorteile bei der e-Rezepteinlösung 

Keine Schlange stehen & keine doppelten Wege

Sicherer & transparenter Bestellprozess

Schnelle & kostenfreie Lieferung – oft innerhalb von 24 Stunden

Inkl. WechselwirkungsCheck Ihrer Medikation & kostenfreier pharmazeutischer Beratung
Elektronische Gesundheitskarte kann jetzt mehr 

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

 (Pin erforderlich)


Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel verordnet bekommen, haben Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP). Mit dem sogenannten elektronischen Medikationsplan (eMP) erreicht der Bundeseinheitliche Medikationsplan seine nächste Entwicklungsstufe: Künftig kann er auf Wunsch des Patienten nicht mehr in Papierform ausgehändigt, sondern als elektronischer Plan auf der eGK gespeichert werden. Das wird die Aktualisierung eines bereits erstellten Plans erleichtern und die Datenverfügbarkeit, im Gegensatz zur Papierversion, erhöhen. Zudem unterstützt der eMP die Dokumentation einer Medikamentenhistorie.




Arzneimitteltherapiesicherheit


Ärzte und Apotheker erhalten so einen besseren Überblick über die aktuelle Medikation. Dies spielt für die Arzneimitteltherapiesicherheit eine wichtige Rolle: Das Risiko von Fehl- oder Doppelverordnungen, Medikamentenmissbrauch, Kontraindikationen, Unverträglichkeiten und unerwünschten Arzneimittelwechselwirkungen sinkt. Die Informationen können vom Arzt und Apotheker strukturiert zur Prüfung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie (AMTS-Prüfung) verwendet werden - mit oder ohne elektronische Unterstützung wie z.B. dem interaktiven Arzneimittel-Therapie-Sicherheitscheck i:fox oder Interaktions- und CAVE Check.

Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern ( Pin erforderlich)
Mit den Notfalldaten haben Behandler alle wichtigen Informationen sofort im Blick
Mit den Notfalldaten eines Patienten sind Ärzte über alle relevanten Daten, wie z. B. Allergien oder bedeutsame Vorerkrankungen, informiert. Versicherte können diese Informationen als Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern lassen, wenn sie dies wünschen. Auch die Kontaktdaten eines im Notfall zu benachrichtigenden Angehörigen können auf Wunsch im Notfalldatensatz hinterlegt werden. Im Notfall können diese Daten von Ärzten bzw. Notfallsanitätern dann auch ohne PIN-Eingabe durch den Patienten ausgelesen werden. Versicherte können ihre Notfalldaten ihrem Behandler auch im Rahmen der Regelversorgung zur Verfügung stellen.
Pin für die Gesundheitskarte
Den Pin erhalten Patienten die eine Gesundheitskarte ab Version 2 und 2.1 haben auf Anforderung bei Ihrer Krankenkasse
Wichtig!-> Der Patient muss diese selbstständig und persönlich anfordern
Neue Möglichkeiten durch Vernetzung der Ärzte per KIM 
KIM sorgt für den sicheren Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur. Ausgedruckte Arztbriefe gehören damit bald der Vergangenheit an.

Nachrichten und Dokumente können künftig schnell, zuverlässig und vor allem sicher per E-Mail – mit oder ohne Anhang – ausgetauscht werden.

KIM verbindet erstmalig Nutzer im Gesundheitswesen über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg. Mit KIM können alle TI-Teilnehmer miteinander kommunizieren. Hierzu zählen beispielsweise Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker in medizinischen Einrichtungen wie Praxen, Versorgungszentren, Apotheken und Krankenhäuser. Aber auch die offiziellen Interessensvertretungen der benannten Berufsgruppen, wie KBV/KVen, KZBV/KZVen, GKV-SV/Kassen, ABDA und DKG.

Übergreifende Kommunikation wird damit ganz einfach.
Online-Abgleich der Versichertenstammdaten

Mit dieser Anwendung wird online geprüft, ob die Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte aktuell sind bzw. ob überhaupt ein

gültiges Versicherungsverhältnis besteht. Bei Bedarf werden die Daten aktualisiert. Ein Austausch der Karte – zum Beispiel bei Adress- oder Statusänderungen – ist dann nicht mehr notwendig. Diese Online-Überprüfung ist bei jedem ersten Patientenkontakt im Quartal verpflichtend.

Digitales Bonusheft 

Das Bonusheft wird 2022 digital


Das zahnärztliche Bonusheft wird digital: Patienten und Zahnarztpraxen können die Anwendung ab dem Jahr 2022 als Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen.


Die elektronische Patientenakte ePA

Gesetzliche Versicherte haben ab dem 1. Januar 2021 ein Anrecht auf die Nutzung einer ePA. Diese wird von den Krankenkassen als App kostenlos bereitgestellt und kann auf mobilen Endgeräten, wie zum Beispiel dem eigenen Smartphone oder einem Tablet, installiert werden. Mit der ePA werden Nutzer darin bestärkt, souverän und eigenverantwortlich mit ihren Gesundheitsdaten umzugehen. So werden Patienten Teil des Teams, das sich um ihre Gesundheit kümmert. Zugleich können sie eine aktivere Rolle bei ihrer eigenen Gesundheitsversorgung spielen.


Ziel der ePA ist eine umfassende Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens, sowohl zwischen verschiedenen Fachärzten oder Apotheken als auch zwischen Ärzten, Apotheken und Patienten. Viele bisher analog oder in Papierform ablaufende Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und damit vereinfacht werden. Weitere Vorteile: Medizinische Informationen liegen transparent vor und erleichtern zukünftig viele Abläufe. Davon profitieren Patienten ebenso wie Ärzte, Apotheker, Therapeuten und anderes medizinisches Fachpersonal.


Die Einrichtung und Nutzung einer ePA ist für Patienten selbstverständlich freiwillig. Mit ihr profitieren Patienten von vielen Vorteilen: So können sie jederzeit online auf ihre Gesundheitsdaten – wie zum Beispiel ihren elektronischen Medikationsplan (eMP) oder ihren Notfalldatensatz (NFDM) – zugreifen. Das ermöglicht eine ortsunabhängige optimale Versorgung. Kurz: Die elektronische Patientenakte ist das sichere digitale Zuhause für medizinische Dokumente und damit der Schlüssel zu einer modernen Gesundheitsversorgung.


Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist ab dem 1. Januar mit einer Testphase gestartet. Diese dient der Überprüfung und Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der ePA vor einer bundesweiten Nutzbarkeit in allen Arztpraxen und Krankenhäusern.


https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/

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