Neu 2023

Telematikinfrastruktur ab 2023 - Volldigitalisierung
Das E-Rezept ist da ! 

Vom Arzt ausgestellt, von Ihnen digital eingelöst.
Willkommen im neuen Zeitalter der Rezepteinlösung. Seit 1. Juli 2023 wird das elektronische Rezept (e-Rezept) von Ärzten/ Zahnärzten digital ausgestellt.
Ab dem 01.01.2024 ist dies zwingend im gesamten Gesundheitswesen zu nutzen.


Was ist das elektronische Rezept (e-Rezept)?

Die Bezeichnung e-Rezept steht für elektronisches Rezept. Bedeutet: Dieses Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. 

Wie funktioniert das e-Rezept?

Der Arzt trägt die Rezeptdaten und PZN wie gewohnt mithilfe seiner Arztpraxis-Software in das Rezeptformular ein. Künftig wird er das Rezept anschließend digital unterschrieben.

Sie erhalten das E-Rezept dann in digitaler Form in Ihrer E-Rezept App


Um die App "Das E-Rezept" nutzen zu können, brauchen Versicherte eine NFC-fähige Gesundheitskarte. Die erkennt man am Kontaktlos-Logo und an der sogenannten sechsstelligen CAN-Nummer unter den Deutschlandfarben. Wer noch keine NFC-fähige Karte hat, kann sie bei der Krankenkasse anfordern. 
Ebenfalls benötigen Patienten die PIN für diese Karte. diese bekommen Patienten ebenfalls bei den Krankenkassen. 

oder seit dem 01.07.2023 auch auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. 
Zum 1. Juli 2023 können Patienten das erste Mal das E-Rezept in den Apotheken ganz einfach mit ihrer Versichertenkarte abrufen.

Dazu gehen Patienten einfach mit der EGK zur Apotheke und stecken sie dort in das gleiche Chipkartenlesengerät wie in den Praxen. 
Das Auslesen des Rezeptes erfolgt dann dort ganz automatisch. 
Der Papierausdruck fällt somit weg. Das Rezept kann auf diese Weise auch nicht mehr verloren werden. Auch ein Rezeptdiebstahl ist nun nicht mehr möglich. 

Nutzer von Onlineapotheken nutzen bitte die E-Rezept APP.

Ihre Vorteile bei der e-Rezepteinlösung 

Wiederholungsrezepte möglich. Nur 1x im Jahr zum Arzt aber 4x Medikamente aus der Apotheke bekommen. (z.b Blutdruckmedikamente)

Keine Schlange stehen & keine doppelten Wege

Sicherer & transparenter Bestellprozess

Schnelle & kostenfreie Lieferung – oft innerhalb von 24 Stunden

Inkl. WechselwirkungsCheck Ihrer Medikation & kostenfreier pharmazeutischer Beratung
Pin für die Gesundheitskarte
Den Pin erhalten Patienten die eine Gesundheitskarte ab Version 2 und 2.1 haben auf Anforderung bei Ihrer Krankenkasse
Wichtig!-> Der Patient muss diese selbstständig und persönlich anfordern.
Digitales Zahnbonusheft 

Zur Umstellung auf die elektronische Beantragung von Zahnersatz , ist auch das Bonusheft digital geworden. 
Da es nun nicht mehr Möglich ist, papiergebundene Nachweise zu erfassen oder einzureichen , wird das Bonusheft nun über die Abrechnungsdaten der Krankenkassen geführt. 

Patienten die selbst diese Nachweise für sich haben wollen,benötigen die Elektronische Patientenakte.
Dort werden diese Nachweise durch die Praxis abgelegt . Aus dieser Ablage können dann auch andere Praxen, z.b im Notdienst ihr Bonusheft abrufen.



Die E-AU ab 2023



Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen. Die Papiermeldung entfällt grundsätzlich.


  1. Der Arbeitnehmer meldet dem Arbeitgeber unverzüglich seine Arbeitsunfähigkeit. Diese Verpflichtung kann bereits vor dem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt bestehen. Ebenfalls muss der Arbeitnehmer die voraussichtliche Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen.
  2. Der Arbeitnehmer erhält von seiner Arztpraxis einen Ausdruck der AU-Daten für sich selbst. Auf seinen Wunsch erhält er zudem eine ausgedruckte AU-Bescheinigung für seinen Arbeitgeber.
  3. Nach dem Arztbesuch, spätestens bis 24:00 Uhr, übermittelt die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Krankenkasse. Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes übermittelt das Krankenhaus die Aufenthalts- und Entlassungsdaten an die Krankenkasse.
  4. Der Arbeitgeber oder ein Beauftragter (z.B. eine Steuerberatungskanzlei) sendet eine Anfrage nach der eAU an die Krankenkasse über deren Kommunikationsserver.
  5. Nach Erhalt der Anfrage stellt die Krankenkasse die eAU zum Abruf auf dem Kommunikationsserver bereit. Der Arbeitgeber oder sein Beauftragter erhält eine Benachrichtigung über die erfolgte Bereitstellung. Der Abruf sollte am Folgetag der ärztlichen Feststellung möglich sein.
  6. AUSNAHME: Ist die eAU noch nicht bei der Krankenkasse eingetroffen (z.B. weil sie von der Praxis noch nicht übermittelt wurde oder in der Praxis keine Internetverbindung besteht), erhält der Arbeitgeber oder sein Beauftragter eine entsprechende Fehlermeldung. In diesem Fall kann es beim Abruf der eAU zu einer zeitlichen Verzögerung (Postweg) kommen.



Der Abeitnehmer erhält nun kein Formular für den Arbeitgeber mehr. Das Formular für die Krankenkasse ist bereits im 4.Quartal 2022 weggefallen.


EBZ - Digitale beantragung bei der Krankenkasse


Was genau ist das EBZ?


Mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (Abk. EBZ) wurden die bisher auf Papier ausgedruckten Heil- und Kostenpläne (HKP) in ein elektronisches Verfahren überführt. Dies gilt für die Leistungsbereiche Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO), Parodontalerkrankungen (PAR) und Zahnersatz (ZE). Es ist möglich, einen elektronischen Antrag direkt aus der Praxisverwaltungssoftware über die Telematikinfrastruktur (TI) an die Krankenkasse des Patienten zu senden. Die Genehmigung oder Ablehnung wird ebenso elektronisch von der Krankenkasse direkt an die Zahnarztpraxis übermittelt.

Gemäß Mitteilung der KZBV müssen sich alle Zahnarztpraxen mit den entsprechenden Updates ihres PVS-Herstellers ausstatten. Das Verfahren ist seit dem 1. Januar 2023 verpflichtend. 


In diesem Zuge wurde auch das Zahnbonusheft digitalisiert.

Share by: