Zahnarztpraxis - Dipl. Stom. Roland Grötschel
Die E-AU ab 2023
Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen. Die Papiermeldung entfällt grundsätzlich.
Der Abeitnehmer erhält nun kein Formular für den Arbeitgeber mehr. Das Formular für die Krankenkasse ist bereits im 4.Quartal 2022 weggefallen.
EBZ - Digitale beantragung bei der Krankenkasse
Mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (Abk. EBZ) wurden die bisher auf Papier ausgedruckten Heil- und Kostenpläne (HKP) in ein elektronisches Verfahren überführt. Dies gilt für die Leistungsbereiche Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO), Parodontalerkrankungen (PAR) und Zahnersatz (ZE). Es ist möglich, einen elektronischen Antrag direkt aus der Praxisverwaltungssoftware über die Telematikinfrastruktur (TI) an die Krankenkasse des Patienten zu senden. Die Genehmigung oder Ablehnung wird ebenso elektronisch von der Krankenkasse direkt an die Zahnarztpraxis übermittelt.
Gemäß Mitteilung der KZBV müssen sich alle Zahnarztpraxen mit den entsprechenden Updates ihres PVS-Herstellers ausstatten. Das Verfahren ist seit dem 1. Januar 2023 verpflichtend.
In diesem Zuge wurde auch das Zahnbonusheft digitalisiert.